Heilmittel - Richtlinien

 

Liebe Patientinnen und Patienten,


Am 01.07.2004 traten die neuen Heilmittel-Richtlinien in Kraft. Das sind die Vorgaben, nach denen sich Ihr Arzt bei der Ausstellung einer Verordnung (=Rezept) für Logopädie richten muss.


Was hat sich für Sie verändert?

Seit dem 01.07.2004 darf Ihr Arzt maximal eine bestimmte Anzahl von Therapieeinheiten pro Rezept verordnen. Für die meisten Stimm-, Sprech- oder Sprachstörungen sind das bis zu 10 Sitzungen, bei einigen wenigen Störungen dürfen bis zu 20 Sitzungen pro Rezept verordnet werden. Wenn die Behandlung nach dieser Anzahl noch nicht abgeschlossen ist, müssen Sie sich erneut beim Arzt vorstellen und eine neue Verordnung ausstellen lassen.


Für alle Sprach-, Sprech- und Stimmstörungen ist festgelegt worden, wie häufig eine neue Serie von 10 bzw. 20 Behandlungen verordnet werden kann, d.h. mit welcher Gesamtverordnungsmenge das jeweilige Störungsbild in der Regel behandelt werden kann. Wenn diese Gesamtverordnungsmenge bereits behandelt worden ist, muss jedes weitere Rezept von Ihrer Krankenkasse genehmigt werden, es sei denn, die einzelne Krankenkasse verzichtet auf die Genehmigung. Sobald Sie Ihr Rezept bei der Krankenkasse zur Genehmigung eingereicht haben ( unabhängig vom Ergebnis der Entscheidung über den Antrag ), kann die Behandlung auf Kosten der Krankenkasse fortgesetzt werden, im Falle einer Ablehnung jedoch längstens bis zum Zugang des Entscheids der Krankenkasse.